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..... Studiengebühren Das Land Baden-Württemberg hat ab dem Sommersemester 2007 erstmals allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester angesetzt. Zusätzlich hat jeder Studierende noch einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro und einen Beitrag in Höhe von 39 Euro an das Studentenwerk Ulm zu entrichten. Die Gebühren werden mit der Immatrikulation fällig. Seit dem Sommersemester 2009 gibt es eine neue Geschwisterregelung: "Von der Gebührenpflicht nach § 3 sollen Studierende befreit werden die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden, ..." ...................................................................................................... (Landeshochschulgebührengesetz § 6 Absatz 1 Satz 1) In Familien mit drei oder mehr Kindern müssen also höchstens zwei Kinder Studiengebühren bezahlen; unabhängig davon, ob die Geschwister studieren oder nicht. Wer nach dieser Bestimmung befreit werden will, muss nur nachweisen, dass er zwei Geschwister hat, die die Geschwisterregelung nicht schon in Anspruch nehmen oder genommen haben - egal aus welchem Grund. So wird jetzt - und das ist das Neue an der Regelung - die Befreiung auch dann gewährt, wenn die Geschwister - nicht studieren oder nicht studiert haben (z. B. weil sie eine Ausbildung machen, noch zur Schule gehen oder bereits im Beruf stehen)
- außerhalb Baden-Württembergs studieren (unabhängig davon, ob sie hierfür Studiengebühren zahlen oder nicht) oder wenn sie
- aufgrund einer anderen Vorschrift von Studiengebühren befreit (z. B. wegen Hochbegabung oder Behinderung) sind.
Unerheblich ist auch das Alter der Geschwister oder ob diese bereits berufstätig sind und ein eigenes Einkommen haben. Verwendung der Studiengebühren An der HTW Aalen werden die, durch die Studiengebühren erhaltenen Mittel, den einzelnen Studiengängen zur Verfügung gestellt. Für die Verwendung der Mittel werden Aktionspläne aufgestellt, welche von der Fachschaft mit bearbeitet werden. So hat man die Möglichkeit die Verwendung seiner Studiengebühren selbst zu beeinflussen. Weitere Informationen zu den Studiengebühren findet ihr auf der Homepage der HTW Aalen! |